AGB

1. ALLGEMEINES

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und sonstigen Leistungen. Sie werden vom Käufer mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn die Verkäuferin sie im Einzelfall schriftlich bestätigt hat. 

1.2 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.


2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

2.1 Die durch den Verkäufer angegebenen Preise sind, falls nicht anders vereinbart, Bruttopreise ab Lager zuzgl. Versandkosten. Innerhalb Österreichs fallen 5,50 Euro, in Deutschland 10,- Euro Versandkosten an - Bei Versand in andere Länder behalten wir unsvor, die anfallenden Versandspesen in Rechnung zu stellen. Retoursendungen auf Kosten des Käufers. Rückerstattung des Kaufpreises ohne Versandkosten.

2.2 Die Rechnung des Verkäufers wird ohne Abzug  bei Lieferung mittels Bankeinzug eingezogen. 

2.3 Die Aufrechnung mit von dem Verkäufer bestrittenen, nicht rechts- kräftig festgestellten Gegenansprüchen oder solchen Forderungen, die in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der rechnungsgegenständlichen Forderung des Verkäufers stehen, ist nicht statthaft. 

2.4 Wechselzahlungen sind generell nicht zulässig. 

2.5 Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche außergerichtliche Kosten, Spesen oder sonstige Aufwendungen zu ersetzen, welche mit der Ein- treibung der Forderung verbunden sind (Mahn- und Inkassokosten, anwältliche Interventionsschreiben etc.). Sollte der Verkäufer von dem ihr unter Pkt. 7.1 eingeräumten Recht der Klagsführung am Sitz des Käufers Gebrauch machen, verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer die gesamten Prozeß bzw. Anwaltskosten zu ersetzten, die mit der Geltendmachung und Eintreibung der Forderungen verbunden sind, und zwar auch dann, wenn das ausländische Prozeßrecht keine Kostenersatzpflicht vorsieht. Dasselbe gilt, wenn die Forderung in Österreich geltend gemacht wird und die Kosten der Geltendmachung bzw. Eintreibung der Forderung nach ausländischem Recht nicht zu ersetzten sind.


3. LIEFERUNG 

3.1 Eine vereinbarte Lieferfrist ist nur annähernd und kann über- oder unterschritten werden. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Auslieferungslager der Verkäuferin verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Käufers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc. im Betrieb des Verkäufers oder eines Vorlieferanten. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der genannten Behinderungen zuzüglich einer angemessenen, mindestens jedoch 10 Arbeitstage dauernden Nachfrist, hinauszuschieben. Ist die Lieferung aufgrund dieser Umstände unmöglich, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, ohne dss dem Käufer deswegen irgendwelche Ansprüche zustehen. Der Verkäufer ist überdies berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Sollte ein fester Liefertermin vereinbart sein und gerät dr Verkäufer in Verzug, so hat auch in diesem Fall der Käufer 
dem Verkäufer eine angemessene, mindestens jedoch 10 Arbeitstage dauernde Nachfrist zu gewähren. 

3.2 Ersatz eines etwaigen Verzugsschadens kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. 

3.3 Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzten einer angemessenen Nachfrist von 8 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren. Der Verkäufer kann jedoch auch auf die Erfüllung begehren. In diesem Fall ist er berechtigt, die Ware bei sich (im Werk) auf Gefahr des Käufers und unter Anrechnung einer Lagergebühr in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages zuzüglich USt. in gesetzlicher Höhe pro Monat, einzulagern. Sollte der Verkäufer, aus welchem Grund auch immer, die Ware bei einer dritten Person einlagern, so bleiben weitergehende Schadenersatzansprüche unberührt. Auch in diesem Fall trägt der Käufer die Gefahr. 

3.4 Ein Rechtsanspruch zu Gunsten des Käufers auf Abänderung oder Umtausch der Ware besteht nicht. 

3.5 Der Versand oder die Lieferung der Waren erfolgt stets auf Gefahr des Käufers, dies auch dann, wenn der Verkäufer eine Versicherung eingegangen ist. Die Gefahr geht im Versendungsfall mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. 

4. EIGENTUMSVORBEHALT 

4.1 Die gelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenkosten (Zinsen, Kosten, Spesen etc.) im Eigentum des Verkäufers. Bis zur vollständigen Bezahlung stellen die verkauften Waren somit nur ein dem Käufer anvertrautes Gut dar und der Käufer trägt das volle Risiko für die ihm anvertrauten Waren in jeder Hinsicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Forderungsbetrages beim Verkäufer. 

4.2 Für den Fall des Weiterverkaufs sowie der Weiterverarbeitung, tritt der Käufer schon jetzt die Forderungen sicherungshalber aus dem Weiterverkauf an Dritte in Höhe des durch den Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ist unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. 

4.3 Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, zu seiner Sicherheit die Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware zu verlangen, ohne eine Nachfrist zu setzen und ohne das dies als Rücktritt vom Vertrag anzusehen ist. Sämtliche dabei anfallende Kosten trägt der Käufer. 


5. GEWÄHRLEISTUNGEN 


5.1 Ist der Liefergegenstand bei Gefahrenübergang mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so muss der Verkäufer bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, jedenfalls binnen 7 Tagen nach Erkennen des Mangels, schriftlich informiert werden, ansonsten die Gewährleistungsansprüche des Käufers als verwirkt gelten. Nach Ablauf von zwei Monaten nach Erhalt der Ware ist auch die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche bei nicht erkennbaren Mängeln jedenfalls ausgeschlossen. Auf keinen Fall können leichte Farb- Optik- und Maßschwankungen beanstandet werden.

5.2 Zur Mängelbehebung hat der Käufer dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen, widrigenfalls die Gewährleistung entfällt. 

5.3 Nehmen der Käufer oder Dritte ohne Einwilligung des Verkäufers Änderungen oder sonstige Arbeiten an den gelieferten Waren vor, so haftet der Verkäufer nicht für die daraus entstehenden Folgen. Gewährleistungs- 
oder eventuell zugesicherte Garantieansprüche entfallen in jedem Fall, wenn Behandlungs- und Pflegeanweisungen nicht befolgt werden. 

5.4 Ausgeschlossen sind - soweit gesetzlich zulässig - alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und deren Erfüllungsgehilfen einschließlich Schadenersatzansprüchen, die auf leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten des Verkäufers beruhen. 


6. HAFTUNG 


6.1 Der Verkäufer übernimmt die Haftung nur, soweit eine solche in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich geregelt ist.

6.2
 Der Käufer verzichtet auf Anfechtung des Vertrages aus dem Rechtsgrund des Irrtums. Das genannte Anfechtungsrecht des Verkäufers bleibt unberührt.